Jugendleiter*in Ehrung

Geehrt werden können u.a. engagierte Mitarbeitende im Kinder- und Jugendbereich der Sportvereine. Der Jugendbereich ist diesbezüglich bis 19 Jahre definiert. Die zu Ehrenden können sich als Übungsleiter*innen, Helfer*innen, Teamer*innen usw. und/oder als Funktionär*innen engagiert haben.

Es gibt drei Ehrungsformen:

  • Ehrungen für mind. 5jährige Tätigkeit.
    Diese Ehrung gilt nur für Personen unter 27 Jahre.
  • Ehrungen für mind. 10jährige Tätigkeit.
  • Ehrungen für mind. 20jährige Tätigkeit.

In allen Fällen sind Unterbrechungen der ehrenamtlichen Tätigkeit möglich. Anträge für Ehrungen von Mitarbeitenden im Kinder- und Jugendbereich der Sportvereine werden mit Bestätigung der Vereinsjugendwart*in über die Sportjugend Wittmund auf den dafür vorgesehenen Formularen an die Sportjugend Niedersachsen eingereicht.

Weitere Informationen sowie die erforderlichen Formulare findet man hier auf der Website der Sportjugend Niedersachsen.

Zeugnis für Ehrenamtliche

Alle Schüler*innen, die sich ehrenamtlich in ihrer Freizeit für den Sport engagieren, haben die Möglichkeit, sich diese Arbeit von der Schule bestätigen zu lassen. Die Bestätigung erfolgt auf einem Beiblatt zum Jahreszeugnis. Das Begleitschreiben könnte Jugendlichen später u.a. bei Bewerbungen hilfreich sein und ist ein wichtiges Signal für die öffentliche Anerkennung des Ehrenamtes.

[Download Infoflyer]
[Download Antrag]

Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeit

Auf Wunsch stellt die Sportjugend Wittmund einen Kompetenznachweis über ehrenamtliche Tätigkeit im Sport aus, der z.B. Bewerbungen beigelegt werden kann.

Folgende Angaben muss der formlose Antrag enthalten:

  • Angaben zur Person (Name, Adresse und Geburtsdatum)
  • Vereinszugehörigkeit
  • Tätigkeitsbezeichnung
  • Zeitraum der Tätigkeit
  • Schwerpunkte der Tätigkeit
  • besonders hervorzuhebende Leistungen

[Download Antrag]